Wer öffentlich bestellt und vereidigt bzw. besonders qualifiziert (zertifiziert) ist und dies nachgewiesen hat, darf dieses Gütesiegel verwenden.
Die 82 Industrie- und Handelskammern Deutschlands haben im Rahmen des §36 GewO 6.800 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Ein Teil dieser Sachverständigen ist vom Gesetzgeber für zuständig erklärt worden, auch im hoheitlichen Prüf- und Überwachungsbereich als Sachverständiger tätig zu werden.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen verfügen über eine überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Integrität. Sie werden von den Kammern von ihrer öffentlichen Bestellung in einem aufwendigen Verwaltungsverfahren auf besondere Sachkunde geprüft und nach der Bestellung ständig überwacht. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind deshalb prädestiniert, auch im hoheitlichen Prüf- und Überwachungsbereich Aufgaben zu übernehmen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind an die Sachverständigenordnung der zuständigen Bestellungsbehörde gebunden.
Durch diese Ordnung und die Aufsicht der Kammer ist gewährleistet, dass Informationen, die bei der Sachverständigentätigkeit erlangt werden, nicht an unbefugte Dritte gelangt. Durch die Fortbildungspflicht und den Erfahrungstausch bilden sich die Sachverständigen kontinuierlich fort.